Es gibt handelsübliche Helme, auf denen bereits eine Halterung oder ähnliches vom Hersteller angebracht ist.
Der ÖSV sowie das TSV-Kampfrichter-Referat kamen überein, diese Helme zu verbieten -
aus diesem Grund wurden die Ausrüstungsbestimmungen überarbeitet.
Die Bestimmung gilt ab sofort.
HIER
der Link zum Blatt Ausrüstungsbestimmungen Alpin, Snowboard, Shortcarver/Figl.
Was ist ein Torrichter?
Welche Aufgaben hat er?
Welche Fähigkeiten braucht man?
Nebenan findet ihr Unterlagen!
für ÖSV (aktive) Mitglieder
- Erwachsene (Jg. 1998 und älter)
(davon gehen € 22,-- an den ÖSV u. TSV)
- Jugend und Schüler (Jg. 1999 u. jünger)
(davon gehen € 12,-- an den ÖSV u. TSV)
(alle Trainingskinder müssen ÖSV-Mitglieder sein)
€ 29,--
€ 15,--
für vereinsunterstützende (passive)Mitglieder:
- Jugend u. Erwachsene (Jg. 2000 u. älter)
- Schüler u. Kinder (Jg. 2001 und jünger)
€ 11,--
€ 6,--
Für alle ÖSV Mitglieder, die an Wettkämpfen teilnehmen und Schneetrainings absolvieren,
gibt es mit der Racecard um nur €20 im Jahr die Möglichkeit, den Versicherungsschutz wesentlich zu erhöhen.
Versichert sind Unfälle im Rahmen eines ÖSV-Wettbewerbs und des dazugehörigen Trainings
ganzjährig und weltweit, bis 31. Oktober 2017.
Informationen zur Racecard und weitere exklusive Zusatzversicherungen für ÖSV-Mitglieder finden Sie HIER
Ein wichtiger Punkt in den ÖWO-Zusatzbestimmungen 2015/16 sieht
ein Verbot von Veränderungen jeglicher Art am Helm vor.
Davon sind vor allem die Halterungen, bzw. Sockel für diverse Typen von Action-Cams betroffen.
Die neue Regelung tritt mit Beginn der Saison 2015/16 in Kraft.
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